MÖSCHA-Schwenkverteiler sind bis mindestens 2025 in Deutschland zugelassen!

Die Firma MÖSCHA kämpft für eine Ausweitung/Verlängerung der Zulassung.

 

1.     Forderung nach Aufnahme einer Ausnahmeregelung zur Düngeverordnung gerichtet an die politischen Vertretungen im Rahmen diverser Veranstaltungen

 

2.     “Möscha macht mobil“ – Bericht in der top agrar südplus Ausgabe Mai 2018

 

3.     Aktuellste Informationen zur Zulassung sowie begleitende Fragestellungen:

siehe Interview im Bayerischen Wochenblatt vom 22.12.2017

Wichtig ist jetzt, dass in jedem Bundesland die Bauernverbände und Landwirte von der Staatsregierung praxisgerechte Regelungen einfordern!

 

4.     Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (13.02.2015):
Der MÖSCHA-Schwenkverteiler darf im bestellten Ackerland mindestens bis 2020, im Grünland bis mindestens 2025 eingesetzt werden! Bei fristgerechter Einarbeitung im Ackerland kann der MÖSCHA-Schwenkverteiler aktuell unbefristet weiter genutzt werden.

(Download-Link: Zulassung bis 2025 - Schreiben Seite 1/2)

 

5.     Bayerisches Landwirtschaftsministerium (16.07.2009):
Zulassungsbescheid Schwenkverteiler (Auszug)

http://www.moescha.de/Bilder/ZulassungsschreibenKurz.png

           (Download-Link: Zulassung Vollständiges Schreiben)

 

 

 

6.     Landwirtschaftskammer Niedersachsen (04/2012):
Zulassungsbescheid Verteilgestänge (DUO- und TRIO-Verteiler)

(Download-Link: Zulassung Verteilgestänge (DUO, TRIO))